NFV meldet: „ZURÜCK AUF DEN PLATZ“ – Leitfaden und MUSTER-HYGIENEKONZEPT

Der Ball darf endlich wieder rollen. „Zurück auf den Platz“ – der Deutsche Fußball-Bund hat mit seinen Regional- und Landesverbänden den Leitfaden mit den wichtigsten Regeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Amateurfußball erneut umfassend bearbeitet. Der Leitfaden soll allen Amateurvereinen helfen und den Rahmen für die Erarbeitung der notwendigen individuellen Lösungen vor Ort bilden.

Die neueste Version des Musterkonzepts beinhaltet verbindliche Vorgaben, notwendige Maßnahmen und Regelungen für die regelmäßige Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs im Amateurfußball. Zudem müssen auch weiterhin Hinweise und Vorgehensweisen beachtet werden, sofern Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus vorliegen. Neu sind Anpassungen der Regelungen durch die Möglichkeit des Testens sowie der immer größeren Zahl geimpfter Menschen.

„Zurück auf den Platz“ gibt es zum kostenlosen Download auf DFB.de und FUSSBALL.DE.

Quelle: NFV

Die Katze ist aus dem Sack – NFV gibt finale Staffeleinteilung für die Saison 2021/22 bekannt – Update 14.07.2021

Der Spielausschuss des Fussballkreises Heide-Wendland hat die Ligen in Staffeln eingeteilt. Das spart vorsorglich Spieltermine für den Fall der Fälle.

Ab 14./15. August wird der Ball rollen. Die Qualifikation soll in Hin- und Rückspielen möglichst bis zur Winterpause komplett beendet werden. Die Tabellen können dann gegebenenfalls bei einem erneuten Saisonabbruch als Wertungsgrundlage für Auf- und Abstiege dienen.

Kommt nichts dazwischen, geht es nach dem Winter zwischen Kreisliga und 3. Kreisklasse mit den Entscheidungsrunden weiter. Darin ermitteln die anhand ihrer Tabellenplatzierungen aus der Qualifikation neu sortierten Teams ihre Auf- und Absteiger.

Nach welchem Modus dann gespielt werden wird, ob die Teams ihre Punkte aus den Duellen untereinander in der Qualifikation in die neu gebildeten Staffeln mitnehmen, ob dann in Einfach- oder Doppelrunde die Auf- und Absteiger ermittelt werden – dies alles sei noch nicht endgültig entschieden. Die Ausschreibung für den Kreisfußball „ist noch nicht fertig“, erklärt Spielausschussmitglied Hartmut Jäkel.

So starten unsere beiden Mannschaften in die Spielzeit 2021/22

3. Kreisklasse West

Staffelleiter: Falko Meyer   Staffelleiter: Falko Meyer
Staffel 1 Staffel 2
SV Jelmstorf SG Lüder-Bodenteich III
SC Uelzen II SC Kirch- und Westerweyhe II
SV Bankewitz SV Holdenstedt II
TSV Wriedel II MTV Barum II
BSV Union Bevensen II SG Hösseri/Sud.II/Ger II
SV Veerßen II SG Ripdorf/Molzen II
FC Oldenstadt (aus KL)

4. Kreisklasse Süd

Staffelleiter: Heinzi Degener
TuS Ebstorf III
TSV Bienenbüttel III
SG Wrest./Stad./Lehmke II
SG Niendorf-H./Ostedt III
SV Ostedt II
SpVgg. Oetzen-Stöcken II
SV Rosche/Suhl./Well. II
SV Lemgow-Dangenst. III
SV Teutonia Uelzen III
SV Hanstedt
SG Zernien/Bankewitz II

Quelle : NFV- Kreis Heide-Wendland
AZ-Online

NFV meldet: Update – Aktuelle Änderung zur Covid-19-Pandemie

Bei einer Inzidenz von unter 35, ist Fußball unter freiem Himmel unabhängig vom Alter unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes ab sofort zulässig.

Corona-Verordnung: Das ist bei einer Inzidenz von unter 35 wieder möglich

Gemäß der geänderten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am heutigen Tage in Kraft getreten ist, ist bei einer Inzidenz von unter 35 Fußball unter freiem Himmel unabhängig vom Alter unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zulässig.

In Ergänzung der Pressemitteilung Nr. 37 vom heutigen Nachmittag teilt der NFV an dieser Stelle mit, welche Lockerungen/Veränderungen das für den Fußball bei einer Inzidenz von unter 35 bedeutet:

So können Mannschaften von Vereinen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes wieder gegeneinander zu Freundschaftsspielen antreten. Hinsichtlich der Anforderungen an das Hygienekonzepts verweisen wir auf die aktuellen FAQ des NFV: https://www.nfv.de/recht/faq-corona/

Außerdem entfällt die Testpflicht für Trainer*innen und Übungsleiter*innen, ebenso wie die Beschränkung der Gruppengrößen.

Bei einem Inzidenzwert von 35 bis 50 sind ebenfalls Freundschaftsspiele möglich. Neben dem Vorhandensein eines Hygienekonzeptes (siehe oben) ist eine Gesamtgruppengröße von 30 einzuhalten. Zu den 30 Personen gehören auch die Auswechselspieler und das Team der eingesetzten Schiedsrichter*innen. Nicht hinzuzuzählen sind Trainer*innen und Betreuer*innen.

Hier weitere Info´s bzw. die komplette Meldung.

Weitere Informationen vom Land Niedersachsen gibt es hier.

Einladung VK – Meinungsaustausch Herren und Senioren

Montag, der 22.03.2021 von 19:30 – 20:30 Uhr

Der Kreisspielausschuss möchte alle Fußballvereine herzlich zu einem Meinungsaustausch über die aktuelle Situation und den Ausblick auf die kommenden Monate im Rahmen einer Videokonferenz einladen. Die Mitglieder des Kreisspielausschusses möchte gerne ihre Einschätzung der Lage mitteilen und die Ideen, Sorgen und Nöte der Vereine aufnehmen.

Termin für unsere gemeinsame Besprechung ist

Montag, der 22.03.2021  von 19:30 – 20:30 Uhr

Bitte beachtet, dass sich dieser Temin nur auf die Herren und Senioren bezieht und dass es keinesfalls darum geht, über Abbruch oder Fortsetzung des Spielbetriebs abzustimmen.

Thore Lohmann
NFV-Kreis Heide-Wendland
Vors. des Spielausschusses

Tel. 04135-820797
Fax. 03222-3766642
thore.lohmann@t-online.de

Quelle: https://www.heide-wendland.de

Absage der Jahreshauptversammlung

Verehrte Vereinskameradinnen und Vereinskameraden,

normalerweise würde an dieser Stelle und in den Vereinsnachrichten ein kleiner Rückblick auf Vergangenes und ein Ausblick auf Künftiges stehen, doch was ist 2020 schon normal…? Irgendwie ist nichts normal und irgendwie war nichts normal.
Dies wird uns dieser Tage leider wieder schmerzlich bewusst…
Normalerweise würde an dieser Stelle auch eine Einladung zur traditionellen Jahreshauptversammlung stehen, doch in diesem Jahr hat sich euer Vorstand  dazu entschlossen diese Versammlung (hoffentlich nur ein wenig) zu verschieben.
Des einen Freud, des anderen Leid ist in diesem Fall aber die Redensart „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ in unserer Satzung verankert.
Zur Erklärung:
Wir als Verein müssen, gemäß Satzung, einmal im Jahr zu Beginn unseres Geschäftsjahres unsere ordentliche Jahreshauptversammlung abhalten, in der Regel im Januar, diese Soll-Formulierung ermöglicht es uns hier die Vorgabe nicht statisch hinnehmen zu müssen.
Man darf hier auch nicht außer Acht lassen, dass wir für unsere Jahreshauptversammlung auch eine Kassenprüfung benötigen und hier vertrete ich die Auffassung, dass wir trotz Satzung durch die Corona-Richtlinien nicht von unserer Kassenführerin und den Kassenprüfern verlangen können, dass diese Personen sich zur Prüfung treffen.
Während gleichzeitig von den gleichen Personen zu den Weihnachtstage genau abgewogen werden muss mit welchem Familienmitglied man Zeit verbringt und wer leider dieses Jahr nicht mit unterm Tannenbaum sitzen darf.
Weiter empfinde ich unsere Generalversammlung auch immer als eine schöne gesellige Zusammenkunft, in deren Anschluss der Eine oder Andere gerne noch verweilt.
Diese Aspekte sowie die allgemeine Vorgabe der Kontaktreduzierung hat uns dazu bewogen den Termin unserer Jahreshauptversammlung noch nicht abschließend festzulegen und variabel zu halten.
Außerdem sind wir doch alle ehrlich, so wenig wie im vergangenen Jahr passiert ist würden wir zeitmäßig die letzte Versammlung wohl noch deutlich unterbieten.

Trotz aller Widrigkeiten möchten wir Euch vom Vorstand ein fröhliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen. Und bleibt vor allem gesund!

Euer Schulle

SPIELBERICHT SV Bankewitz – SV Holdenstedt II 0:1 (0:0)

3.Kreisklasse Heide-Wendland West: SV Bankewitz – SV Holdenstedt II, 0:1 (0:0)

Durch ein 1:0 holte sich die Reserve von SV Holdenstedt drei Punkte bei SV Bankewitz. In einem Spiel zweier formal gleich starker Gegner machte am Ende lediglich ein Tor den Unterschied aus.

Im ersten Durchgang tasteten sich die beiden Mannschaft lediglich ab, Tore gab es nicht zu verzeichnen. In der Halbzeitpause änderte Florian Schierwater das Personal und brachte Christoph Hunstein und Stefan Herzog mit einem Doppelwechsel für Clemens Rahlfs und Jonas Lau auf den Platz. Hunstein brach für SV Holdenstedt II den Bann und markierte in der 62. Minute die Führung. Unter dem Strich nahm SV Holdenstedt II bei SV Bankewitz einen Auswärtssieg mit.

Mit 13 Punkten auf der Habenseite steht SV Bankewitz derzeit auf dem fünften Rang.

Die drei Punkte brachten für SV Holdenstedt II keinerlei Veränderung hinsichtlich der Tabellenposition. Mit nur fünf Gegentoren haben die Gäste die beste Defensive der 3.Kreisklasse Heide-Wendland West.

Auch wenn SV Holdenstedt II mit einer Niederlage seltener verlor, steht SV Bankewitz mit 13 Punkten auf Platz fünf und damit vor SV Holdenstedt II.

Für SV Bankewitz geht es schon am Sonntag weiter, wenn man SV Holdenstedt II empfängt. Am Sonntag ist SV Holdenstedt II in der Fremde bei SV Jelmstorf gefordert.

 

Vorbericht vom 21.10.2020 – Quelle Fussball.de: SV BANKEWITZ WILL OBEN DRANBLEIBEN

3.Kreisklasse Heide-Wendland West: SV Bankewitz – SV Holdenstedt II (Sonntag, 14:00 Uhr)

Die Zweitvertretung von SV Holdenstedt trifft am Sonntag (14:00 Uhr) auf SV Bankewitz. SV Holdenstedt II trennte sich im vorigen Match 4:4 von MTV Barum II.

SV Bankewitz rangiert mit 13 Zählern auf dem vierten Platz des Tableaus. Die Heimmannschaft holte aus den bisherigen Partien vier Siege, ein Remis und zwei Niederlagen.

SV Holdenstedt II steht aktuell auf Position sieben und hat in der Tabelle viel Luft nach oben. Für hohen Unterhaltungswert war in den bisherigen Spielen des Gasts stets gesorgt, mehr Tore als die Elf von Trainer Florian Schierwater (49) markierte nämlich niemand in der 3.Kreisklasse Heide-Wendland West. Drei Siege und eine Niederlage schmücken die aktuelle Bilanz von SV Holdenstedt II.

Aufpassen sollte SV Bankewitz auf die Offensivabteilung von SV Holdenstedt II, die durchschnittlich mehr als zwölfmal pro Spiel zuschlug.

Welches Team am Ende die Nase vorn haben wird, ist angesichts eines vergleichbaren Potenzials schwer vorherzusagen.

Zusatz vom Redaktionsteam: Leider muss der SVB weiterhin auf seinen Kapitän Jonas verzichten, da dieser weiterhin seine Rot-Sperre absitzen muss!

NFV meldet: NEUE CORONA-VERORDNUNG – ALKOHOLAUSSCHANK AUCH BEI ÜBER 50 ZUSCHAUERN MÖGLICH

Am morgigen Freitag (9. Oktober) tritt die neue Niedersächsische Verordnung über „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ in Kraft. Der Niedersächsische Fußballverband hat seine rund 2.600 Vereine in einem Schreiben über die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte für den Fußball informiert.

So dürfen ab morgen auch bei einem Zuschaueraufkommen von über 50 Personen wieder alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Bislang war der Ausschank nur erlaubt, sofern nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern eingelassen wurden. Bei mehr als 500 Fans darf Alkohol aber wie bisher weder angeboten noch konsumiert werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Thematik Gruppengröße/Abstandsgebot. Hier wurde die Zahl von 50 auf 60 erhöht. Das Abstandsgebot gilt demnach nicht „bei sportlicher Betätigung in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen.“

Die Durchführung eines Fußballspiels setzt jetzt grundsätzlich ein Hygienekonzept und die Erhebung von Kontaktdaten voraus. Bisher waren Konzept und Erfassung erst bei einer Zahl von mehr als 50 Zuschauern verpflichtend. Hinsichtlich der Zuschauerzahl lauten die Bestimmungen nunmehr wie folgt:

·         Bis 50 Zuschauende: stehend unter Abstandsgebot möglich, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.

·         Mehr als 50 bis 500 Zuschauende: Ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.

·         Mehr als 500 Zuschauende bis max. 1000 Zuschauende: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

·         Bei Stadionkapazität von 5000 Zuschauende und mehr: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, nicht mehr als 20 % Belegung und ausschließlich Sitzplätze, Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

Quelle: nfv.de