Die neue und auf niedersachsen.de veröffentlichte Regelung sieht im Einzelnen vor, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen im Rahmen von Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen. Zur Veranschaulichung: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5.000 Plätzen können jedenfalls bis zu 1.000 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern greift dann die 20-Prozent-Regelung, z. B.: 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen in einem Stadion mit einer Kapazität von 20.000 auf den Rängen sein.
Zu den einzuhaltenden Voraussetzungen zählt, dass – sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden – Alkohol während der Sportveranstaltung weder angeboten noch konsumiert werden darf. Zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden.
Eine weitere Bestimmung betrifft die Gästetickets. Sie dürfen weder verkauft noch auf andere Weise angeboten werden. Eine Regelung, die sich jedoch in erster Linie auf den Profisport bezieht. Sie zielt darauf ab, dass Heimvereine dem jeweiligen Gastverein bzw. dessen Anhängern vorab kein Ticket-Kontingent bzw. keine Tickets zur Verfügung stellen dürfen. Nicht untersagt ist dagegen der Verkauf von Tickets am Tag der Sportveranstaltung durch den Heimverein an einzelne Personen, die Fans des Gastvereins sind.
„Diese Unterscheidung ist für den Amateurfußball ganz wichtig. Wenn zum Beispiel in der Kreisklasse am Spieltag den Zuschauern Einlass gewährt wird, dann brauche ich als Heimverein nicht prüfen, ist das jetzt ein Fan meiner oder der gegnerischen Mannschaft. Gästefans sind somit erlaubt. Diese Lesart wurde uns vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport bestätigt“, erklärte hierzu NFV-Direktor Steffen Heyerhorst.
Zu den insgesamt sechs einzuhaltenden Voraussetzungen werden auf niedersachsen.de bei den „Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben“ (FAQ’s) zudem aufgeführt:
1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden.
2. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme).
3. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend).
4. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.